Abmeldung (Bedingungen, Verfahren)

Der Unterricht soll Spaß machen, sicher! Aber die Früchte einer aktiven Beschäftigung mit Musik kann man nur mit einer gewissen Kontinuität und Ausdauer ernten. Aus diesem Grund, aber auch wegen organisatorischen und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen (unsere Lehrkräfte sind alle festangestellt) haben wir feste Kündigungsbedingungen.

Im Eltern-Kindbereich (Musikzwerge und Musikwichtel) ist der Kurs auf einem halben Jahr angelegt und somit zeitlich begrenzt. Eine Kündigung im Laufen des Kurses ist in der Regel nicht möglich.

Für Hauptfächer ist bis zum 15. November durch eine schriftliche Mitteilung an die Schulleitung eine Kündigung zum 31. Dezember möglich, sowie bis zum 31. Mai für eine Kündigung zum 31. Juli.

Für die Teilnahme an Ensembles und sonstige Nebenfächer ist eine Kündigung zu jedem Monatsende möglich, diese muss jedoch auch hier immer schriftlich erfolgen.

Die Kündigung kann frei formuliert (auch über e-Mail an info@musikschule-kusel.de) oder mithilfe eines entsprechenden Formulars verfasst werden.

Formulare: