Unterrichtsentgelt
Die Musikschule wird durch den das Land Rheinland-Pfalz, den Landkreis Kusel, die Verbandsgemeinden Lauterecken-Wolfstein, Kusel-Altenglan und Oberes Glantal und die Stadt Kusel unterstützt, sowie durch Spenden. Dennoch ist eine finanzielle Beteiligung der Familien unerlässlich. Diese wird in der Entgeltordnung der Musikschule geregelt, die in der aktuellen Fassung hier herunterzuladen ist. Darin sind Mehrfach- und Geschwisterermäßigungen vorgesehen.
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit einer Sozialermäßigung. Setzen Sie sich bitte dafür mit uns in Verbindung!
Für Personen, die nicht in unserem Landkreis wohnen, sind die Unterrichtsentgelte etwas höher. Hier finden Sie die entsprechende Entgeltordnung.